1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die zwischen der Famco Handels und Betriebs GmbH (HPA Hotel Pension Andreas) mit Dritten (Vertragspartner) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Beherberger (Beherbergungsvertrag).
2. Begriffsdefinitionen
2.1 Begriffsdefinitionen:
„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).
„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
„Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutz-gesetzes 1979 idgF zu verstehen.
„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
3. Reservierungen – Vertragsabschluss – Anzahlung
Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Der Beherberger behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Ver- tragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische und Telefonische Erklärungen gelten mit dem Zeitpunkt als zugegangen. Beim Beherberger ist der Zugang erst mit Beginn der bekanntgegebenen Geschäftszeiten bewirkt sofern derselbe ein belangt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet, gültige Kreditkarte autorisiert oder eine gültige Kredit Karten Nummer eingibt. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung, Autorisierung einer gültigen Kreditkarte oder Angabe einer gültigen Kreditkartennummer hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlan- gend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
3.5 Sieht ein Angebot des Begerberger die Anzahlung vor, so kommt der Beherbergungsvertrag erst im Falle fristgerechter Zahlung dieser Anzahlung zustande.
Beginn und Ende der Beherbergung
3.6 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunfts-tag“) zu beziehen.
3.7 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung für die bereits das volle Entgelt zu entrichten ist.
3.8 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise
Bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
3.9 Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine späte Abreise (Late-Check-Out) mit dem Hotel im Einzelfall gesondert Voraus vereinbart werden. Stimmt das Hotel einem Late-Check-Out zu, ist das Hotel berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Zimmers 15,00 EUR Brutto pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 14:00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben.
4. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr – Stornofristen
Rücktritt durch den Beherberger
4.1 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, be- steht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeit- punkt vereinbart wurde.
4.2 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als zwei Nächten, endet die Beherbergungspflicht ab 18.00 Uhr des zweiten Tages, wobei der vereinbarte Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
Bei vorzeitiger Abreise hat der Vertragspartner die vollständige Buchung zu bezahlen.
4.3 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfer- tigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Durch eine Auflösung entstehen keine Ansprüche des Vertragspartners gegenüber des Beherbergers. Davon ausgenommen ist lediglich der Anspruch auf Rückzahlung einer allenfalls geleistete Anzahlung.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
4.4 Bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Er- klärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
4.5 Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Ankunftstag ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
• Stornogebühr von einer Nacht bei einer Buchung von bis zu 6 Nächten.
• Ab 7 Nächte gilt die vereinbarte Stornobedingung.
• Bei Gruppenbuchungen gelten die vereinbarten Stornobedingungen.
Für Sonderbuchungen und Sonderangebote, sowie zu Messezeiten, Eventzeiten, Hochsaisonzeiten gelten individuelle angepasste Stornogebühren und Regelungen.
No Show
4.6 Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show)
Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu. Der Gast zahlt bei Nichtanreise einen Betrag in Höhe der ersten Nacht.
5. Beistellung einer Ersatzunterkunft
5.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner eine sachliche Rechtfertigung, Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen.
5.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betrieb- liche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
6. Rechte des Vertragspartners
6.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Zu den aktuellen Hotel- und Gästerichtlinien von Famco Handels und Betriebs GmbH GmbH HPA Hotel Pension Andreas.
7. Pflichten des Vertragspartners
7.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen ent- standen sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
Hinweis: Die Preise für alle Direktbuchungen sind inkl. Abgaben und für Buchungen über andere Plattformen wie z.B. Booking.com gelten die Pflichten laut AGB der Plattformen-Partner.
Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzep- tiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunterneh- mungen, Telegramme, usw.
Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertrags- partners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
Im übrigen gelten die aktuellen Hotel- und Gästerichtlinien von Famco Handels und Betriebs GmbH GmbH HPA Hotel Pension Andreas.
8. Rechte des Beherbergers
8.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehal- tungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
Der Beherberger kann Leistungen aus betrieblichen Gründen, wie z.B. Service im Zimmer, auch ablehnen.
Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenab- rechung seiner bereits erbrachten Leistungen zu.
9. Pflichten des Beherbergers
Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beher- bergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:
Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung von Tickets für die öffentliche Garage, Verfügung gestellten Raum (Frühstücksraum) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet.
10. Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
10.1 Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner ein- gebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.
Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,–. Der Beherberger haftet für einen darüberhinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 10.1 und 10.2 gilt sinngemäß.
Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche in- nerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Ver- tragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.
11. Haftungsbeschränkungen
Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Ver- tragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
12. Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.
Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Scha- denumfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
Im Frühstücksraum dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
13. Verlängerung der Beherbergung
13.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherber- gungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
14. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
14.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 11.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Beherberger, der Mitarbeiter oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten Zusammenwohnen verleidet oder sich diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit und Unversehrtheit schuldig macht;
von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beher- bergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendem Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
15.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
15.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG,EVÜ, UN-Kaufrecht, sowie sonstige Verweisungsnormen).
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
15.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am ge- wöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers einge- bracht werden.
15.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
16. Sonstiges
16.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts anderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die jenige Vertragspartei (Beherberger oder Vertragspartner), welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeit- punkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf diejenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
16.2 Erklärungen müssen der jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
16.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners steht in einem rechtlichen Zusammenhang, mit der Forderung gegen die ausgerechnet werden sollen, ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
16.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen.
17. Übernachtungspreise und sonstige Preise
Die Preise des Beherbergers für Direktbuchungen sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
Hinweis: Für Buchungen über andere Plattformen wie z.B. Booking.com gelten die Pflichten laut AGB der Plattformen-Partner.
Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Famco Handels und Betriebs GmbH (HPA Hotel Pension Andreas) vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.
18. Gutscheine
Ein beim Beherbergunsbetrieb erworbener Gutschein kann lediglich für hoteleigene Leistungen in dem auf dem Gutschein vermerkten Hotel eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen in dem jeweiligen Hotel genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Die Gutscheine können nicht im Rahmen von Online Bezahlungen verwendet werden. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.
Widerrufsbelehrung: Erklärungen zu Gutscheinen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in beliebiger Form (Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt des Gutscheins beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Der Widerruf ist zu richten an Beherberger, Stichwort: Gutschein, Schlösselgasse 1080, Wien per E-Mail: info@hpandreas.com.
19. Datenschutz
Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegende Vertragsverhältnisse gelten die folgenden Datenschutzbestimmungen:
https://hpandreas.com/datenschutzerklarung/
20. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Auch das Abgeben von diesen Schriftformerfordernis bedarf seinerseits der Schriftform.
FAMCO Handels und Bau GmbH
Schlösselgasse 11, 1080 Wien
UID-Nr.: ATU 16181904
Firmenbuch-Nr.: FN 88 322 K